SpielzHerstAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin – SpielzHerstAusbV
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§ 9 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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