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Verordnung über öffentliche Spielbanken – SpielbkV

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Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes verordnet:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25