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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten – SoldErnAnO 2026

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Für laufende Entlassungsverfahren verbleibt die Zuständigkeit bei der Stelle, die nach der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung zuständig war.

Ersetzt AnO 51-1-13-10 v. 22.9.2015 I 1597 (SoldErnAnO 2015)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26