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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten – SoldErnAnO 2015

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1Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor:
2

1.
Ernennungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
2.
Ernennungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
3.
Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.

AnO aufgeh. durch § 8 Abs. 2 AnO 51-1-13-11 v. 12.12.2025 I Nr. 326 mWv 1.1.2026
Ersetzt V 51-1-13-9 v. 25.4.2013 I 954 (SoldErnAnO 2013)
Die AnO wird ersetzt durch die AnO 51-1-13-11 v. 12.12.2025 I Nr. 326 (SoldErnAnO 2025)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25