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Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG – SichLVV

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Der Protektor Lebensversicherungs-AG werden die Aufgaben und Befugnisse eines Sicherungsfonds für die in § 124 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Lebensversicherungsunternehmen übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25