Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz – SGFFG

Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr

Zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Geändert durch Art. 5 G v. 9.6.2021 I 1730
Änderung durch Art. 20 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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