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Softwareentwicklung-Fortbildungsprüfungsverordnung – SEFPrV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26