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SEFFV
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Verordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten – SEFFV
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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