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Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen – SeeLotsEigV

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1Die Kosten der Durchführung der Seelotseignungsuntersuchung durch eine zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt trägt die untersuchte Person.
2Dabei gilt für die zugelassenen Ärztinnen und die zugelassenen Ärzte die Gebührenordnung für Ärzte unmittelbar.
3Die Kosten ergänzend erforderlicher fachärztlicher Untersuchungen oder medizinischer oder psychologischer Gutachten trägt ebenfalls die untersuchte Person.

Bek. v. 21.11.2022 I 2097 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25