SeefischGBußgÜbertrV
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz – SeefischGBußgÜbertrV
arrow_left
§ 2 Inkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print