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SchulversucheV
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Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden – SchulversucheV
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft.
Geändert durch Art. 1 V v. 14.12.1990 I 2828
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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