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Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit – SchSiServAusbV

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Der Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25