Die Bundesregierung verordnet aufgrund
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2025 40,79 Euro.
Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2025 1,0000.
Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2025 48,00 Prozent.
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.
(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2025 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Absatz 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0374.
(2) Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2025 für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 462 Euro und 1 838 Euro monatlich.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.