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Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020 – RWBestV 2020

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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25