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Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020 – RWBestV 2020

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(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2020 15,79 Euro.

(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2020 15,32 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25