RRG
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Gesetz zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Fünfzehnte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung – RRG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Zuletzt geändert durch Art. 93 G v. 8.12.2010 I 1864
Seite zuletzt aktualisiert am 14. Januar '26
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