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Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin – RevjAusbV 2010

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Der Ausbildungsberuf Revierjäger/Revierjägerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26