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Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen – RbGeldERAV

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Geändert durch Art. 17 G v. 7.7.2021 I 2363
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25