print

Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 – RAV 2003

arrow_left arrow_right

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2003 an

1.
für Versicherungsfälle, für die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 295 Euro und 1.180 Euro monatlich,
2.
für Versicherungsfälle, für die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 256 Euro und 1.023 Euro monatlich.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25