print

Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2000 – RAV 2000

arrow_left arrow_right

(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2000 an 22,43 Deutsche Mark.

(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2000 an 19,52 Deutsche Mark.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25