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RAV 1993
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Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1993 und zur sechsten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet – RAV 1993
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§ 6 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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