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RAG 1990
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Rentenanpassungsgesetz 1990 – RAG 1990
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§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
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Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
31.661 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
31.995 Deutsche Mark.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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