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Rentenanpassungsgesetz 1990 – RAG 1990

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Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1989 auf das Jahr 1990 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1990 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25