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Rentenanpassungsgesetz 1989 – RAG 1989

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Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 30.709 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 31.033 Deutsche Mark.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25