α
RAG 1986
print
Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986) – RAG 1986
arrow_left
arrow_right
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
link
anchor
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1986 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
27.885 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
28.181 Deutsche Mark.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung