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Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt – RAÜG

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Soweit das DLR im Rahmen der von ihm wahrgenommenen Aufgaben Haushaltsmittel weiterleitet, sollen ihm diese Mittel zur Bewirtschaftung übertragen werden.

Neugefasst durch Bek. v. 22.8.1998 I 2510
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25