(1) 1Die Anmeldebescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben:
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(2) 1Die Aliasbescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben:
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(3) In einer Anmeldebescheinigung, die auf Grundlage einer nach § 5 Absatz 3 Satz 1 getroffenen landesrechtlichen Regelung ergeht, ist der räumliche Gültigkeitsbereich der Anmeldebescheinigung anzugeben.