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Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe – ProdGewStatG

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Im Produzierenden Gewerbe, das Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen sowie Baugewerbe umfasst, werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

Neugefasst durch Bek. v. 21.3.2002 I 1181;
zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.2.2021 I 266
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25