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Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen – PrfgZAUTV

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.11.2005 I 3188
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