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Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung – PPeKDAV

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(1) XPassAusweis ist ein Datenaustauschformat in dem Standard XInneres für die Übermittlung von Daten

1.
nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aus den Pass- oder Personalausweisregistern der jeweils zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde an die abrufende Behörde,
2.
zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie
3.
im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4.

(2) OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein Datenübermittlungsprotokoll.

(3) 1Das Datenaustauschformat XPassAusweis und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich.
2Sie können beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, bezogen werden.

(4) 1Änderungen des Datenaustauschformats XPassAusweis und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
2In der Bekanntmachung sind das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung anzugeben.

Geändert durch Art. 5 V v. 30.10.2023 I Nr. 290
Änderung durch Art. 2 V v. 30.1.2026 I Nr. 31 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26