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Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege – PlVereinfG

(+++ Textnachweis ab: 24.12.1993 +++)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

1Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.
2§ 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25