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Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin – PfWirtAusbStEignV 2011

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1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 136) außer Kraft.

Geändert durch Art. 6 Abs. 25 G v. 23.5.2017 I 1228
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25