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Pfandbrief-Meldeverordnung – PfandMeldeV

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1Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungsweg zu nutzen.
2Nähere Bestimmungen zum elektronischen Einreichungsweg und zu den zu verwendenden Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf ihrer Internetseite.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26