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Sechster Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen – OrdenErl 6

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Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedürfen meiner Genehmigung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25