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Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen – OrdenErl 5

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Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedarf meiner Genehmigung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25