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OrdenErl
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Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen – OrdenErl
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Art 4
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Auf Grund von
§ 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes
erkenne ich das
Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen
als Ehrenzeichen an.
Geändert durch Art. 1 Erlass v. 29.8.2011 I 1832
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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