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Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen – OrdenErl

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1Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:
2

1.
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
2.
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,
3.
Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,
4.
Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.

Geändert durch Art. 1 Erlass v. 29.8.2011 I 1832
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25