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OrdenErl
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Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen – OrdenErl
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Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern
Geändert durch Art. 1 Erlass v. 29.8.2011 I 1832
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