print

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Saarbrücken – OFDSaarbrAufgV

arrow_left arrow_right

1Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz übertragen.
2Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25