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Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen – NMV 1970

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Ist zur Ermittlung der zulässigen Miete eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen oder die Wohnfläche zu berechnen oder sind die laufenden Aufwendungen zu ermitteln, so sind hierfür die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Neugefasst durch Bek. v. 12.10.1990 I 2204,
zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.11.2003 I 2346
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25