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Erste Verordnung zur Durchführung von Richtlinien über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – NiederlFrhEWGDV 1

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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Geändert durch Art. 9 V v. 21.5.1976 I 1249
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25