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Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder – NEhelG

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Unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater anzusehen ist, wird auch für Rechtsverhältnisse, die sich nach dem bisher geltenden Recht bestimmen, nach den Vorschriften dieses Gesetzes beurteilt.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.4.2011 I 615
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25