- 1.
die charakteristischen Lebensgemeinschaften des gesamten Standortmosaiks mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten,
- 2.
die historischen Nutzungsformen der zweischürigen Mähwiesen und kleinflächigen Weiden zu erhalten oder wiederherzustellen,
- 3.
die natürlichen und naturnahen Wälder zu erhalten sowie standortfremde Forstbestände in naturnahe Wälder umzuwandeln,
- 4.
die Hochmoore zu erhalten und zu entwickeln,
- 5.
die Fließ- und Standgewässer zu erhalten und zu entwickeln,
- 6.
Freilandforschungen sowie Studien- und Demonstrationsmöglichkeiten, insbesondere für das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" der UNESCO im Rahmen eines seit 1979 anerkannten Biosphärenreservates, soweit sie mit dem Schutzzweck übereinstimmen, zu ermöglichen,
- 7.
die Teile der harmonischen Kulturlandschaft für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.