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Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" – NatSGSpreewV

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1Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
2

1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
3.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
4.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25