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Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön" – NatSGRhönV

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In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden in der Rhön Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön" festgesetzt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25