Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz – NatPsSchweizV

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Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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