print

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen – NachwG

arrow_right

1Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer.
2Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

Zuletzt geändert durch Art. 50 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25