(1) Im Abschlusslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter auf die Laufbahnprüfung vorbereitet.
(2) 1Der Abschlusslehrgang baut auf dem Einführungslehrgang auf.
2Ausbildungsschwerpunkt ist die praxisbezogene und anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der im Einführungslehrgang vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten.
(3) 1Behandelt werden Inhalte aus den folgenden Lehrgebieten:
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