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Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen – MSAG

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1Dem in Den Haag am 22. Oktober 1968 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.1.2013 I 101
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25