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Gesetz über die Militärseelsorge – MilSeelsG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 28 in Kraft tritt, wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25